Satzung der MVP – Moderne Volkspartei
Leitspruch: „Freiheit. Mitbestimmung. Verantwortung.“
Präambel
Die Moderne Volkspartei (MVP) steht für Freiheit, Mitbestimmung und Verantwortung. Sie setzt sich für die Verbindung von nationaler Identität, demokratischer Mitbestimmung und bürgernaher Politik ein. Die Partei handelt nach den Grundsätzen der Freiheit, Gleichberechtigung und Verantwortung gegenüber dem deutschen Volk und dem Gemeinwohl.
§ 1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich
Der Name der Partei lautet „MVP – Moderne Volkspartei“.
Sie hat ihren vorläufigen Sitz in Freilingen.
Die Partei ist im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tätig.
Die Partei verfolgt ausschließlich demokratische und gemeinwohlorientierte Ziele im Sinne des
Grundgesetzes.
§ 2 Mitgliedschaft
Mitglied der Partei kann jede Person ab 16 Jahren werden, die die Ziele und das Programm der MVP
unterstützt.
Die Mitgliedschaft endet durch schriftlichen Austritt, Tod oder Ausschluss durch das
Schiedsgericht, wenn ein Mitglied gegen die Satzung oder die Grundsätze der Partei verstößt.
Mitglieder verpflichten sich, die demokratische Ordnung und den Leitspruch der Partei zu achten.
Die Aufnahme erfolgt durch eine schriftliche oder digitale Beitrittserklärung. Der Vorstand
bestätigt die Aufnahme innerhalb von 14 Tagen per E-Mail. Er kann eine Aufnahme ohne Angabe von
Gründen ablehnen, wenn ein Mitglied offensichtlich gegen die Grundsätze der Partei verstößt. Mit der
Bestätigung erhalten neue Mitglieder Zugang zum internen Bereich und werden in der Mitgliederliste
geführt.
§ 3 Organe der Partei
Die Organe der Partei sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
§ 4 Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen: dem oder der Vorsitzenden, dem oder der
stellvertretenden
Vorsitzenden sowie dem oder der Schatzmeisterin oder Schatzmeister.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung in geheimer Wahl auf die Dauer von vier Jahren
gewählt.
Eine Wiederwahl ist zulässig.
Der Vorstand vertritt die Partei nach außen und führt die laufenden Geschäfte.
Der Vorstand kann mit einfacher Mehrheit abgewählt werden, wenn die Mitglieder dies beschließen.
§ 5 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ der Partei.
Sie wird nach Bedarf einberufen, insbesondere zur Wahl oder Abwahl des Vorstands sowie zur Beratung
und
Beschlussfassung über grundlegende politische und organisatorische Fragen.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit (51 %) der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder
gefasst.
Satzungsänderungen bedürfen einer Zweidrittelmehrheit. Die Einberufung der Mitgliederversammlung
erfolgt
durch den Vorstand mit einer Frist von mindestens zwei Wochen schriftlich oder per E-Mail unter
Angabe
der Tagesordnung.
§ 6 Finanzen
Die Partei finanziert sich durch freiwillige Beiträge, Spenden und Zuwendungen.
Es besteht keine Pflicht zur Beitragszahlung.
Der Schatzmeister verwaltet die Kasse der Partei und legt jährlich einen Finanzbericht vor, der den
Mitgliedern zugänglich gemacht wird.
Über die Verwendung von Spenden entscheidet die Mitgliederversammlung.
§ 7 Auflösung der Partei
Die Auflösung der Partei kann nur mit einer Zweidrittelmehrheit der Mitglieder beschlossen
werden.
Im Falle der Auflösung wird verbleibendes Vermögen – soweit rechtlich möglich – an die
ursprünglichen
Spender oder an eine gemeinnützige Organisation zurückgeführt, die der Mitgliederversammlung
zustimmt.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit der Unterzeichnung durch die Gründungsmitglieder in Kraft.
Sie gilt als verbindliche Grundlage der organisatorischen Struktur der MVP – Moderne
Volkspartei.
§ 9 Schiedsgericht
Zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und Organen sowie über den Ausschluss von Mitgliedern wird ein parteiinternes Schiedsgericht gebildet. Bis zur Verabschiedung einer separaten Schiedsgerichtsordnung besteht das Schiedsgericht aus drei von der Mitgliederversammlung gewählten Mitgliedern, die nicht dem Vorstand angehören dürfen. Das Verfahren folgt den Grundsätzen des rechtlichen Gehörs und der Fairness.
