Wahlprogramm der MVP
Konkrete Politik für Mitbestimmung, lokale Stärke und eine moderne, zukunftsorientierte Gesellschaft
Kurzüberblick: Direkte Mitbestimmung, Transparenz, Stärkung der Regionen.
Die Würde des Menschen, die Grundrechte sowie die freiheitlich-demokratische Grundordnung sind unantastbar und können durch keinen Mehrheitsentscheid eingeschränkt werden.
Teil I – Grundsatz & Demokratie
1. Staats- und Regierungsform
Das politische System Deutschlands wird um eine direkte Bürger-Säule ergänzt. Während der Bundespräsident
weiterhin als Staatsoberhaupt die völkerrechtliche Vertretung übernimmt und Gesetze unterzeichnet, wird
das Amt des Volkssprechers neu geschaffen. Er ist der neutrale Sachwalter der direkten Demokratie und
sorgt dafür, dass die Stimme des Volkes im politischen Betrieb dauerhaft präsent ist.
Die Einführung des Amtes des Volkssprechers erfolgt im Rahmen einer demokratischen Verfassungsänderung
nach Artikel 79 des Grundgesetzes. Die bestehenden staatlichen Institutionen bleiben erhalten und werden
durch das neue Amt nicht ersetzt, sondern ergänzt.
Die MVP steht fest auf dem Boden des Grundgesetzes. Unsere Reformen sind keine Umsturzpläne, sondern
eine zielgerichtete Erweiterung der bestehenden Ordnung. Das Amt des Volkssprechers ergänzt die
repräsentative Demokratie um eine direkte demokratische Säule, ohne die Stabilität des Staates zu
gefährden.
2. Aufgaben des Volkssprechers / der Volkssprecherin
Der Volkssprecher fungiert als Anwalt der Bürgerbeteiligung. Er moderiert den Dialog zwischen Volk,
Parlament und Regierung. Seine Hauptaufgabe ist die Durchführung und Verkündung von Volksabstimmungen
sowie die Einbringung von Bürger-Vorschlägen aus dem digitalen Forum in den Bundestag. Er hat keine
exekutive Macht, aber ein unabhängiges Rederecht im Parlament, um dem Volkswillen direkt Gehör zu
verschaffen.
Der Volkssprecher besitzt keinerlei Entscheidungsgewalt über Gesetze, Haushalte oder
staatliche Maßnahmen. Seine Rolle beschränkt sich ausschließlich auf die Organisation, Vermittlung und
Verkündung direktdemokratischer Verfahren.
Der Volkssprecher hat das Recht, jederzeit im Bundestag zu
sprechen, wenn er Themen
aus dem
Bürgerforum einbringen möchte. Die Tagesordnung wird für ihn geöffnet.
Der Volkssprecher hat zwei strikt getrennte Funktionen. Als Verfahrenshüter organisiert, sichert und
verkündet er Abstimmungen – hier ist er strikt neutral, vergleichbar einem Bundeswahlleiter. Als
Parlamentsbote trägt er die Ergebnisse des Bürgerforums in den Bundestag – hier spricht er nicht als
Interpret, sondern verliest ausschließlich das dokumentierte Meinungsbild ohne eigene Wertung. Eigene
politische Stellungnahmen außerhalb dieser Funktion sind dem Volkssprecher im Amt untersagt und können
zur Amtsenthebung führen.
Der Volkssprecher hat keinerlei Einfluss auf die inhaltliche Formulierung des Meinungsbildes, das er im
Parlament vorträgt. Dieses wird von einer unabhängigen Redaktionskommission erstellt und vor der
Parlamentssitzung veröffentlicht. Der Volkssprecher verliest es wörtlich.
3. Parlament
Das Parlament bleibt das Zentrum der Gesetzgebung. Das Parlament arbeitet eng mit dem Volkssprecher
zusammen und bildet einen starken, unabhängigen
Gegenpol. Es
ist verantwortlich für die Gesetzgebung, die Haushaltskontrolle und die politische Überprüfung der
Regierung. Das Parlament setzt sich aus zwei Kammern zusammen: dem Bundestag, in dem die Bürger direkt
vertreten sind, und dem Bundesrat, der die Interessen der Bundesländer wahrt. In extremen Fällen kann
das
Parlament Maßnahmen des Volkssprechers überprüfen oder blockieren, um Machtkonzentration zu verhindern.
Die
politische Führung und Umsetzung von Gesetzen obliegt ausschließlich dem Bundeskanzler und dem Kabinett.
Der Volkssprecher tritt jedoch als Bindeglied auf: Er
konfrontiert die Abgeordneten direkt mit den Ergebnissen der Volksbefragungen. Dadurch wird
sichergestellt, dass politische Entscheidungen stärker an den tatsächlichen Positionen der Bevölkerung
orientiert sind.
Die MVP versteht sich im Parlament als Anwalt des Bürgerwillens. Die Ergebnisse des Bürgerforums werden
von uns als verbindliche politische Verhandlungsgrundlage in parlamentarische Debatten eingebracht. Ziel
ist es, durch Kompromisse mit anderen Parteien die größtmögliche Schnittmenge mit den Positionen der
Bevölkerung zu erreichen. Je stärker die MVP im Parlament vertreten ist, desto schwieriger wird es für
die etablierte Politik, die Stimme der Bürger zu ignorieren.
4. Direktdemokratische Elemente
Direktdemokratische Elemente spielen eine wichtige Rolle in der Regierungsführung. Bei entscheidenden Themen, wie der Außenpolitik, großen Infrastrukturprojekten oder gesellschaftlichen Reformen, können Volksabstimmungen durchgeführt werden.
Zusätzlich wird ein digitales Bürgerforum eingerichtet, in dem Bürger Vorschläge einbringen, diskutieren
und Empfehlungen an das Parlament weiterleiten können. Volksabstimmungen werden primär digital über
das Bürgerforum durchgeführt und sind dadurch kostengünstig und flächendeckend zugänglich. Der
Volkssprecher vermittelt die Ergebnisse dieser Foren und Abstimmungen an die Bevölkerung, um den
Volkswillen transparent und nachvollziehbar zu machen.
Zur Sicherung der Integrität wird jede Abstimmung durch ein mehrstufiges Identitätsverfahren geschützt,
das beispielsweise digitale Ausweise, staatliche Identitätsprüfung und unabhängige technische Kontrolle
kombiniert. Mehrfachabstimmungen, automatisierte Bot-Teilnahme und externe Manipulationsversuche werden
durch technische und rechtliche Schutzmechanismen verhindert.
Gleichzeitig wird die geheime und freie Wahl garantiert, sodass individuelle Abstimmungsentscheidungen
weder nachvollzogen noch gespeichert werden können.
5. Staats- und Nationalsymbole
Die deutschen Nationalsymbole bleiben in ihren Grundfarben schwarz, rot und gold erhalten. Optional können staatliche Gebäude mit einer stilisierten Bürgerkrone ergänzt werden, die als Symbol für die Souveränität des Volkes steht. Die MVP fördert ein reflektiertes Bewusstsein für unsere Geschichte und Kultur, das Tradition und moderne Demokratie als Einheit versteht und einen positiven, verbindenden Zusammenhalt schafft.
6. Amtszeit und Wahl
Der Volkssprecher oder die Volkssprecherin wird für eine Amtszeit von vier Jahren direkt vom Volk
gewählt. Um den Einfluss von Großspendern und Lobbygruppen zu verhindern, ist private Wahlwerbung für
dieses Amt untersagt. Alle Kandidaten erhalten eine identische, rein staatlich finanzierte Plattform zur
Vorstellung ihrer Person. Dies garantiert, dass die persönliche Eignung und Integrität entscheiden,
nicht das Budget für Werbekampagnen. Jede Person mit deutscher Staatsbürgerschaft kann für das Amt
kandidieren, sofern sie die rechtlichen Voraussetzungen zur Ausübung eines öffentlichen Amtes erfüllt.
Kandidieren darf, wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, mindestens 35 Jahre alt ist und in den
letzten fünf Jahren kein aktives Mitglied einer politischen Partei war. Zur Kandidatur sind mindestens
50.000 verifizierte Unterstützungsunterschriften erforderlich.
Die Wahl erfolgt in zwei Wahlgängen. Erreicht kein Kandidat im ersten Wahlgang eine absolute Mehrheit,
treten die zwei Erstplatzierten in einer Stichwahl an. Die Wahl ist nur gültig bei einer
Mindestbeteiligung von 40% der Wahlberechtigten.
Eine Amtsenthebung ist auf drei Wegen möglich: durch Zwei-Drittel-Mehrheit des Bundestages, durch
Feststellung einer Amtspflichtverletzung durch das Bundesverfassungsgericht, oder durch ein
Abwahlreferendum das durch eine Million verifizierter Unterschriften erzwungen werden kann.
Der Volkssprecher darf während seiner Amtszeit keine wirtschaftlichen Beteiligungen an börsennotierten
Unternehmen halten und unterliegt nach dem Ausscheiden aus dem Amt einer fünfjährigen Karenzzeit für
Lobbytätigkeiten.
Die Wahl des
Volkssprechers hat keinen Einfluss auf die Zusammensetzung der Regierung. Die Wahl des Volkssprechers
ist eine reine Personenwahl des Vertrauens. Sie findet unabhängig von Bundestagswahlen statt, um die
überparteiliche Neutralität des Amtes zu betonen. Er ist kein Gegenspieler des Präsidenten, sondern die
institutionalisierte Stimme der Bürger.
7. Gleichberechtigung und Mitbestimmung
Die MVP setzt sich dafür ein, dass jede Person in Deutschland gleichberechtigt ist und die gleichen Rechte bei politischer Mitbestimmung, Abstimmungen und öffentlichen Ämtern hat – unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder sozialen Umständen. Traditionen sollen bewahrt werden, ohne dabei individuelle Freiheit oder Gleichberechtigung einzuschränken. Niemand wird aufgrund seines Geschlechts in bestimmte Rollen gedrängt; Entscheidungen werden auf Grundlage von Fähigkeiten, Engagement und demokratischem Willen getroffen.
8. Kontrolle und Checks & Balances
Ein unabhängiges Verfassungsgericht und die parlamentarische Kontrolle stellen sicher, dass die Macht des
Volkssprechers nicht missbraucht wird und dass die demokratischen Prinzipien stets gewahrt bleiben. Da
der
Volkssprecher keine Exekutiv-Macht hat, liegt die Kontrolle der Regierung beim Parlament.
Volksabstimmungen sind bindend für die inhaltliche Richtung. Das Parlament kann Umsetzungsdetails
gestalten, aber nicht das grundlegende Ergebnis eines Volksentscheids kippen. Nur das
Bundesverfassungsgericht kann eine Volksabstimmung für ungültig erklären.
9. Direkte Demokratie als Kernprinzip der MVP
Die MVP trifft grundlegende politische Entscheidungen nicht allein, sondern bindet die Bevölkerung systematisch durch Volksabstimmungen ein. Ob es um die Mitgliedschaft Deutschlands in der EU, Infrastrukturprojekte oder gesellschaftliche Reformen geht – die Mehrheit der Bürger entscheidet.
Um sicherzustellen, dass Abstimmungen nicht durch finanzstarke Interessengruppen manipuliert werden, wird
vor jedem Volksentscheid ein neutrales Informationsheft an alle Bürger versandt. In diesem werden Pro-
und Contra-Argumente gleichwertig dargestellt.
Zwischen der Veröffentlichung der Abstimmungsunterlagen und der eigentlichen Abstimmung liegt eine
gesetzlich festgelegte öffentliche Diskussionsphase. In dieser Zeit finden öffentliche Debatten,
Expertenanhörungen sowie parlamentarische Beratungen statt, damit Bürger ausreichend informiert ihre
Entscheidung treffen können. Teilnahmeberechtigt sind alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger
Deutschlands entsprechend den bestehenden Wahlgesetzen.
Bei sehr knappen Abstimmungsergebnissen, wenn der Unterschied weniger als 10 Prozentpunkte beträgt, wird
eine zusätzliche Phase für Konsultation, Debatte und Kompromissfindung eingeleitet. So wird
sichergestellt, dass die Stimmen der Minderheit nicht unterdrückt werden, sondern ein Ausgleich gefunden
wird, der die Interessen aller versucht zu berücksichtigen. Jede Abstimmung unterliegt zudem der Prüfung
durch den
unabhängigen Ethikrat und das Bundesverfassungsgericht, um die Einhaltung von Grundrechten und
demokratischen Prinzipien zu gewährleisten.
Eine Volksabstimmung kommt zustande durch einen von drei Wegen: (1) Parlamentsinitiative – der Bundestag
beschließt mit einfacher Mehrheit, ein Thema dem Volk vorzulegen. (2) Bürgerinitiative – mindestens
500.000 verifizierte Unterschriften aus dem Bürgerforum erzwingen eine Abstimmung. (3)
Volkssprecher-Initiative – der Volkssprecher kann ein Thema vorschlagen, wenn es im Bürgerforum über
einen definierten Aktivitätsschwellenwert (z. B. 250.000 aktive Beiträge) gestiegen ist. In allen Fällen
formuliert eine unabhängige, paritätisch besetzte Sprachkommission die Abstimmungsfrage – neutral,
juristisch geprüft und öffentlich kommentierbar vor Freigabe.
Damit Volksabstimmungen demokratisch legitim und zugleich praktikabel bleiben, gelten je nach Tragweite
der Entscheidung unterschiedliche Bindungsschwellen. Bei alltäglichen Richtungsfragen – etwa zum
Tempolimit oder zur Mindestlohn-Anpassung – ist kein Mindestquorum erforderlich; eine einfache Mehrheit
der Teilnehmenden genügt. Bei weitreichenden Systemfragen, die das strukturelle Fundament des
Gemeinwesens betreffen – etwa die Ausgestaltung des Krankenversicherungssystems oder grundlegende
Bildungsreformen – ist eine Mindestbeteiligung von 25% der Wahlberechtigten erforderlich, zusätzlich zur
einfachen Mehrheit. Bei verfassungsnahen oder langfristig bindenden Entscheidungen – insbesondere zur
Bündnispolitik oder EU-Mitgliedschaft – gilt eine Mindestbeteiligung von 33% sowie eine
Zweidrittelmehrheit der Teilnehmenden. Wird ein Quorum verfehlt, gilt das Ergebnis als nicht bindend,
wird jedoch vollständig dokumentiert und dem Parlament als gewichtetes Meinungsbild übergeben. Das
Parlament ist verpflichtet, sich innerhalb von 90 Tagen öffentlich dazu zu positionieren.
Bezahlte politische Werbeanzeigen auf digitalen Plattformen werden in den letzten 72 Stunden vor
Abstimmungsende untersagt – organische Meinungsäußerungen von Bürgerinnen und Bürgern bleiben
selbstverständlich uneingeschränkt möglich. Meinungsfreiheit ist unantastbar. Eingeschränkt wird
ausschließlich der Einsatz von Werbebudgets zur gezielten Beeinflussung kurz vor der Abstimmung.
10. Tradition und Zusammenhalt
Für uns bedeutet Tradition, unser Land mit Verantwortung und Respekt zu führen. Gleichzeitig setzen wir auf moderne, zukunftsorientierte Lösungen, die aktuelle Herausforderungen adressieren und langfristige Perspektiven sichern. Wir setzen auf eine gewählte Führung, die Stabilität und Zusammenhalt garantiert, während die volle Gleichberechtigung aller Bürger gewahrt bleibt.
11. Grundhaltungen und Leitplanken der MVP
Die MVP versteht direkte Demokratie als verantwortungsvolle Mitbestimmung innerhalb klarer demokratischer
Grenzen. Volksabstimmungen dürfen weder zur Diskriminierung von Minderheiten noch zur Durchsetzung
extremistischer, autoritärer oder verfassungsfeindlicher Positionen genutzt werden. Ob eine
Volksabstimmung gegen Grundrechte oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstößt, prüft
ausschließlich das unabhängige Bundesverfassungsgericht – dessen Entscheidung ist bindend und kann durch
keinen Volksentscheid aufgehoben werden. So bleibt die Mitbestimmung des Volkes stark, ohne dass
Grundrechte jemals zur Abstimmung stehen. Darüber hinaus müssen politische Entscheidungen stets
transparent, finanzierbar und langfristig tragfähig sein. Die MVP gibt keine inhaltlichen Vorgaben für
einzelne Sachfragen, setzt jedoch klare Grenzen dort, wo Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und demokratische
Stabilität gefährdet würden.
Direkte Demokratie darf niemals zur Unterdrückung von Minderheiten führen. Der Schutz individueller
Grundrechte hat stets Vorrang vor Mehrheitsentscheidungen. Demokratie bedeutet nicht nur
Mehrheitsprinzip, sondern auch den dauerhaften Schutz der Freiheit jedes Einzelnen.
Direkte Demokratie bedeutet auch gemeinsame Verantwortung. Entscheidungen des Volkes beruhen auf
möglichst transparenter Information und einer offenen öffentlichen Debatte. Sollte sich im Nachhinein
zeigen, dass Entscheidungen unvorhersehbare negative Folgen haben, versteht die MVP dies als Teil eines
demokratischen Lernprozesses. Neue Abstimmungen können politische Entscheidungen korrigieren.
Gleichzeitig trägt die Gesellschaft gemeinsam Verantwortung für die politischen Auswirkungen ihrer
Entscheidungen.
Die MVP garantiert: Die Grundrechte der Artikel 1 bis 20 GG sind die rote Linie. Jede Abstimmungsfrage
wird vorher durch einen unabhängigen Ethikrat und Juristen auf Verfassungskonformität geprüft, damit
keine diskriminierenden Fragen zugelassen werden.
Teil II – Politikfelder unter direkter demokratischer Entscheidung
12. Wirtschaft & Arbeit
Die MVP bekennt sich zur sozialen Marktwirtschaft als Grundlage für Wohlstand, Innovation und soziale
Sicherheit. Über grundlegende Reformen und größere wirtschaftspolitische Richtungsentscheidungen
entscheidet jedoch die Bevölkerung durch Volksabstimmungen.
Wirtschaftliches Handeln soll dem Gemeinwohl dienen, ohne unternehmerische Freiheit oder
persönliche Leistungsbereitschaft einzuschränken.
Die MVP sieht den Mindestlohn als wichtiges Instrument gegen Armutslöhne und spricht sich für eine
regelmäßige, unabhängige Anpassung durch eine paritätisch besetzte Kommission aus Arbeitgebern,
Arbeitnehmern und unabhängigen Experten aus – wie genau dieser Prozess gestaltet wird, entscheidet das
Volk.
Grundlegende wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Richtungsentscheidungen, die breite Teile der Bevölkerung betreffen, werden durch Volksabstimmungen demokratisch legitimiert. Der Staat setzt klare rechtliche Rahmenbedingungen, sorgt für fairen Wettbewerb und verhindert Machtkonzentration sowie Missbrauch durch marktbeherrschende Akteure. Arbeit ist mehr als ein Produktionsfaktor und verdient Anerkennung, Schutz und faire Bedingungen. Arbeitnehmerrechte, Eigentumsschutz und unternehmerische Freiheit stehen gleichwertig nebeneinander und dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Dadurch bleibt die wirtschaftliche Planbarkeit für Unternehmen, Arbeitnehmer und Investoren gewährleistet.
Wohnraummangel ist ein Marktversagen. Der Staat schafft Rahmenbedingungen – etwa Baurechtsvereinfachung und sozialer Wohnungsbau – die konkrete Ausgestaltung entscheidet das Volk.
Große wirtschaftliche Strukturreformen, Privatisierungen oder staatliche Eingriffe in den Markt erfolgen
nur transparent, finanzierbar und mit direkter Beteiligung der Bürger. Entscheidungen müssen langfristig
tragfähig sein und dürfen weder zukünftige Generationen noch einzelne Bevölkerungsgruppen
unverhältnismäßig belasten.
Wirtschaftspolitische Volksabstimmungen beziehen sich ausschließlich auf grundlegende
Richtungsentscheidungen. Kurzfristige wirtschaftliche Maßnahmen, Krisenreaktionen oder
haushaltstechnische Detailentscheidungen bleiben weiterhin Aufgabe von Parlament und Regierung, um
wirtschaftliche Stabilität und Handlungsfähigkeit zu gewährleisten.
Abstimmungen über Mehrausgaben müssen zwingend einen Vorschlag zur Gegenfinanzierung enthalten (z. B.
Einsparung an anderer Stelle oder Steueranpassung). Das Volk entscheidet über das gesamte Paket.
Die MVP tritt konkret ein für: Unternehmensgründungen binnen 24 Stunden durch vollständig digitale
Anmeldeverfahren, eine einheitliche digitale Behördenplattform damit Bürger und Unternehmen nicht mehr
dieselben Daten mehrfach einreichen müssen, und faire Unternehmensbesteuerung ohne Standortnachteile
gegenüber EU-Nachbarländern. Machtkonzentration durch marktbeherrschende Konzerne wird konsequent
verhindert.
Zur Arbeitszeitgestaltung tritt die MVP für flexible Modelle ein, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber
gemeinsam
vereinbaren können – ob Modelle wie die 4-Tage-Woche gesellschaftlich sinnvoll sind, entscheidet das
Volk.
13. Bildung & Forschung
Bildung ist eine zentrale staatliche Verantwortung und die Grundlage für persönliche Freiheit,
gesellschaftliche Teilhabe und langfristigen Wohlstand. Die MVP versteht Bildung nicht als
Ideologieprojekt, sondern als Befähigung des Menschen zu selbstständigem Denken, Verantwortung und
Mitbestimmung.
Der Staat gewährleistet einen verlässlichen, qualitativ hochwertigen und flächendeckenden Zugang zu
Bildung in allen Regionen Deutschlands. Die MVP tritt aktiv für ein bundeseinheitliches Bildungssystem
ein, weil 16 verschiedene Standards Chancengleichheit strukturell untergraben. Ob Deutschland diesen Weg
geht, entscheidet das Volk.
Chancengleichheit im Bildungssystem bedeutet für die MVP: kein Kind soll aufgrund der
Einkommenssituation seiner Eltern schlechtere Bildungschancen haben. Ob und wie das durch beitragsfreie
Angebote, einkommensabhängige Modelle oder andere Instrumente erreicht wird – und wie es gegenfinanziert
wird – entscheidet das Volk.
Grundlegende bildungspolitische Reformen, insbesondere solche
mit bundesweiter Wirkung, werden durch Volksabstimmungen demokratisch legitimiert.
Chancengleichheit bedeutet gleiche Startmöglichkeiten, nicht staatlich verordnete Gleichheit der
Ergebnisse. Leistungsbereitschaft, Engagement und individuelle Begabungen sollen gefördert werden, ohne
soziale Herkunft oder regionale Unterschiede zu benachteiligen.
Forschung und Wissenschaft müssen frei, transparent und unabhängig bleiben. Politische oder
wirtschaftliche Einflussnahme auf Inhalte von Lehre und Forschung wird abgelehnt. Über große
strategische Ausrichtungen der staatlichen Forschungsförderung entscheidet die Bevölkerung im
demokratischen Verfahren.
14. Soziales & Gesundheit
Der soziale Zusammenhalt und der Schutz der menschlichen Würde sind zentrale Grundlagen des Staates. Die
MVP steht für ein solidarisches Gemeinwesen, in dem Hilfe für Bedürftige gewährleistet ist und
Eigenverantwortung gefördert wird.
Der Staat stellt eine verlässliche medizinische Grundversorgung für alle Menschen in Deutschland sicher.
Die MVP
tritt im Parlament für eine solidarische Bürgerversicherung ein, weil sie strukturell stabiler
finanziert ist und niemanden nach Einkommensart diskriminiert. Ob Deutschland diesen Weg geht,
legitimiert eine Volksabstimmung – aber unsere Verhandlungsposition ist klar.
Grundlegende Reformen des Sozial- und Gesundheitssystems werden transparent vorbereitet und durch
Volksabstimmungen demokratisch legitimiert.
Soziale Unterstützung soll gezielt, fair und nachvollziehbar erfolgen. Leistungen des Sozialstaates
müssen menschenwürdig ausgestaltet sein, dürfen jedoch nicht zur dauerhaften Abhängigkeit führen oder
Leistungsbereitschaft untergraben.
Gesundheitspolitische Entscheidungen müssen sich an medizinischer Wissenschaft, langfristiger
Finanzierbarkeit und dem Schutz der individuellen Freiheit orientieren. Staatliche Eingriffe in
persönliche Lebensentscheidungen bedürfen einer klaren demokratischen Legitimation und dürfen nicht
unverhältnismäßig sein. Die Bürger selbst sollen entscheiden, ob gesetzliche und private
Krankenversicherung zu einem einheitlichen System zusammengeführt werden – denn diese Frage betrifft
jeden.
Die Pflegesituation in Deutschland ist eine der drängendsten sozialen Fragen: steigende Kosten,
Fachkräftemangel und eine alternde Gesellschaft. Die MVP hat keine einfache Antwort darauf – weil es
keine gibt. Wir treten dafür ein, dass diese Frage ehrlich und transparent dem Volk vorgelegt wird: mit
konkreten Modellen, deren Kosten und Konsequenzen offen dargelegt werden. Dazu gehört auch die Frage der
Pflegekräfte – ob durch bessere Arbeitsbedingungen im Inland, gezielte Fachkräftemigration oder andere
Wege, entscheidet das Volk auf Basis echter Zahlen.
15. Umwelt, Klima & Generationengerechtigkeit
Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist eine Verantwortung gegenüber heutigen und zukünftigen
Generationen. Die MVP versteht Umwelt- und Klimapolitik als langfristige Aufgabe, die ökologische
Verantwortung mit sozialer und wirtschaftlicher Tragfähigkeit verbindet.
Die MVP hält Klimaschutz für wissenschaftlich notwendig und langfristig wirtschaftlich sinnvoll. Wir
stehen konkret für den Ausbau erneuerbarer Energien, die Förderung von Wasserstoff- und
CO₂-Speichertechnologien sowie eine sozial faire CO₂-Bepreisung. Kernkraft lehnen wir aus ökologischen
und sicherheitspolitischen Gründen ab – insbesondere wegen des ungelösten Endlagerproblems. Sollte das
Volk per Volksabstimmung eine andere Entscheidung treffen, wird diese umgesetzt, mit verbindlichen
Auflagen zu Sicherheit, Lagerung und Finanzierung der Folgekosten. Konkrete Maßnahmen wie ein
Tempolimit, ein Verbrennerverbot oder eine CO₂-Steuer werden per Volksabstimmung demokratisch
legitimiert. Deutschland soll bis 2045 klimaneutral sein – diesen Zielkorridor unterstützt die MVP, den
konkreten Weg entscheidet das Volk.
Grundlegende umwelt- und klimapolitische Weichenstellungen werden demokratisch durch Volksabstimmungen
legitimiert. Maßnahmen müssen wirksam, verhältnismäßig und nachvollziehbar sein sowie regionale
Unterschiede und soziale Auswirkungen berücksichtigen.
Generationengerechtigkeit bedeutet, dass politische Entscheidungen weder die Lebensqualität zukünftiger
Generationen gefährden noch einseitig heutige Bevölkerungsgruppen überfordern dürfen. Umwelt- und
Klimaschutz müssen deshalb finanzierbar, technologieoffen und langfristig stabil ausgestaltet werden.
Der Staat setzt klare ökologische Rahmenbedingungen, fördert Innovation und verhindert Umweltzerstörung,
ohne unverhältnismäßig in die persönliche Freiheit einzugreifen. Pauschale Verbote ohne demokratische
Legitimation lehnt die MVP ab. Ein konkretes Beispiel für eine solche Volksabstimmung wäre die Frage
eines Tempolimits auf Autobahnen – eine Entscheidung, die das Volk treffen soll.
16. Sicherheit & Rechtsstaat
Sicherheit ist eine grundlegende Voraussetzung für Freiheit, Demokratie und gesellschaftlichen
Zusammenhalt.
Polizei, Justiz und Sicherheitsbehörden müssen handlungsfähig, rechtsstaatlich kontrolliert und
personell wie technisch angemessen ausgestattet sein. Die MVP tritt konkret ein für eine unabhängige
Beschwerdestelle für Bürger bei Polizeiübergriffen – außerhalb der Polizei selbst, damit Vertrauen und
Kontrolle gewährleistet sind. Konsequente Strafverfolgung bei Gewalt gegen Einsatzkräfte ist für uns
selbstverständlich. Über die Höhe von Polizeigehältern und Ausrüstungsbudgets entscheidet das Volk im
Rahmen der Haushaltsdebatte. Anlasslose Massenüberwachung lehnen wir
ab. Wo die Grenze zwischen Sicherheit und Freiheit liegt, entscheidet das Volk. Grundlegende
sicherheitspolitische
Weichenstellungen mit weitreichenden Auswirkungen auf die Bevölkerung werden durch Volksabstimmungen
demokratisch legitimiert.
Der Staat hat die Pflicht, Straftaten konsequent zu verfolgen und Opfer wirksam zu schützen.
Gleichzeitig dürfen Sicherheitsmaßnahmen nicht zu einer pauschalen Überwachung oder Einschränkung
bürgerlicher Freiheiten führen.
Rechtsstaatlichkeit bedeutet, dass Gesetze für alle gleichermaßen gelten und staatliches Handeln
jederzeit überprüfbar bleibt. Machtmissbrauch, Willkür und politische Instrumentalisierung von
Sicherheitsbehörden werden entschieden abgelehnt. Die genaue Grenze zwischen notwendiger Sicherheit und
bürgerlicher Freiheit wird als eine der ersten Fragen dem Volk zur Volksabstimmung vorgelegt.
In akuten Gefahrenlagen, Naturkatastrophen oder sicherheitspolitischen Krisen behalten Regierung und
Sicherheitsbehörden ihre vollständige Entscheidungsfähigkeit. Direktdemokratische Verfahren dürfen die
Handlungsfähigkeit des Staates in Notlagen nicht einschränken.
Sexuelle Gewalt gegen Kinder ist eines der schwersten Verbrechen. Die MVP tritt für spezialisierte
Ermittlungseinheiten, bessere Unterstützung für Betroffene und konsequente Strafverfolgung in diesem
Bereich ein – unabhängig von Haushaltslage oder politischer Debatte. Prävention, Aufklärung und Schutz
von Kindern sind für uns nicht verhandelbar.
17. Außenpolitik & internationale Zusammenarbeit
Die Außenpolitik Deutschlands soll dem Frieden, der Sicherheit und der Wahrung der demokratischen Werte
dienen. Die MVP setzt auf eine verantwortungsvolle, souveräne und am Volkswillen orientierte
Außenpolitik, die nationale Interessen mit internationaler Zusammenarbeit verbindet.
Langfristige Richtungsentscheidungen der Außenpolitik werden durch Volksabstimmungen demokratisch
legitimiert.
Dazu zählen insbesondere Fragen der
internationalen Bündnisse, sicherheitspolitische Verpflichtungen und grundlegende Richtungswechsel in
der Außenpolitik.
Internationale Kooperation, Diplomatie und wirtschaftliche Zusammenarbeit haben Vorrang vor
Konfrontation. Militärische Mittel sind ausschließlich als letztes Mittel zur Verteidigung, zur Wahrung
des Völkerrechts oder im Rahmen international legitimierter Einsätze zu betrachten.
Deutschland bleibt ein verlässlicher Partner in internationalen Organisationen und setzt sich für
Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und friedliche Konfliktlösung ein. Gleichzeitig wahrt der Staat
seine demokratische Souveränität und lehnt undemokratische Einflussnahme von außen ab.
Über die langfristige Höhe der Verteidigungsausgaben soll die Bevölkerung in regelmäßigen
Volksabstimmungen entscheiden.
Akute außenpolitische Entscheidungen bleiben Aufgabe von Parlament und Regierung, damit Deutschland in
Krisen schnell handlungsfähig bleibt. Dazu zählen insbesondere diplomatische Krisenreaktionen,
militärische Notlagen und kurzfristige sicherheitspolitische Entscheidungen. Volksabstimmungen
betreffen
ausschließlich langfristige strategische Entscheidungen der Außenpolitik.
Die MVP steht klar zur NATO-Mitgliedschaft und zur europäischen Zusammenarbeit als Grundlage für Frieden
und Sicherheit in Deutschland. Über grundlegende Richtungsänderungen in der Bündnispolitik oder die Höhe
der Verteidigungsausgaben entscheidet jedoch das Volk.
18. Digitalisierung & Staatstransparenz
Die MVP fördert eine moderne, digitale Verwaltung, die den Bürgern effizienten, sicheren und transparenten Zugang zu staatlichen Leistungen ermöglicht. Digitalisierung soll die Demokratie stärken, Beteiligung erleichtern und bürokratische Hürden abbauen.
Grundlegende Entscheidungen zur Digitalisierung des Staates, einschließlich der Einführung neuer digitaler Plattformen oder Verfahren, werden durch Volksabstimmungen demokratisch legitimiert. Dabei steht die Sicherheit personenbezogener Daten und die Wahrung der Privatsphäre an oberster Stelle. Transparenz bedeutet, dass politische Entscheidungen, Ausgaben und Verwaltungshandeln nachvollziehbar, prüfbar und öffentlich zugänglich sind. Der Staat verpflichtet sich, Bürgerinformationen neutral und verständlich bereitzustellen, um fundierte Mitbestimmung zu ermöglichen.
Digitale Innovationen werden technologieoffen und langfristig tragfähig gefördert, ohne dass Grundrechte
oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährdet werden. Die digitale Teilhabe aller Bürger,
unabhängig von Region, Alter oder sozialem Hintergrund, ist gewährleistet.
Die grundlegende Frage, wo Deutschland die Grenze zwischen staatlicher Transparenz und dem Schutz
persönlicher Daten zieht, wird als eine der ersten Fragen dem Volk zur Volksabstimmung vorgelegt.
19. Demokratische Absicherung des digitalen Bürgerforums
Das digitale Bürgerforum ist ein zentrales Instrument direkter Demokratie. Es ermöglicht die
strukturierte Beteiligung der Bevölkerung an politischen Entscheidungsprozessen. Parlament und
Verfassungsordnung werden dadurch nicht ersetzt, sondern ergänzt. Das Forum wirkt ausschließlich
innerhalb der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und dient der Willensbildung – nicht der
eigenständigen Machtausübung.
Der Betrieb unterliegt einer unabhängigen, demokratisch legitimierten Aufsicht. Die Plattform wird als
Open-Source-System entwickelt. Die Finanzierung erfolgt durch den Staat und ist kosteneffizienter als
klassische Briefwahlverfahren. Sämtliche technischen Systeme, Abstimmungsprozesse und Auswertungen
müssen transparent, überprüfbar und öffentlich nachvollziehbar sein.
Zur Sicherung von Vertrauen und Integrität gelten klare Kontroll- und Einspruchsverfahren. Ein
zweistufiges Sicherheitskonzept kommt zum Einsatz:
Erstens erfolgt die Identitätsprüfung über den digitalen Personalausweis oder vergleichbare staatlich
anerkannte Verfahren, um Mehrfachabstimmungen und automatisierte Bots zu verhindern.
Zweitens wird bei statistisch auffälligen Ergebnissen eine technische Plausibilitätsprüfung
durchgeführt. In solchen Fällen überprüft die unabhängige Aufsicht gemeinsam mit dem Volkssprecher die
Abstimmung, bevor ein endgültiges Ergebnis bestätigt wird. Bei begründetem Manipulationsverdacht werden
Abstimmungen ausgesetzt und überprüft.
Volksabstimmungen finden gebündelt in regelmäßigen Abstimmungszeiträumen statt. Dadurch bleibt
politische Mitbestimmung übersichtlich, planbar und alltagstauglich.
Die MVP erweitert politische Meinungsbildung über die klassische Parteienpolitik hinaus. Der
Volkssprecher vertritt die im Bürgerforum erarbeiteten Positionen unmittelbar gegenüber der Politik. Er
fungiert als direkte Stimme der Bürger.
Um Überforderung zu vermeiden und die Beteiligung zu erhöhen, basiert das Bürgerforum auf einer
freiwilligen Themenauswahl. Bürger erhalten gezielt nur die politischen Inhalte, die für sie relevant
sind. Wichtige Grundsatzentscheidungen werden allen angezeigt, während fachspezifische Themen optional
vertieft werden können.
Individuelle Filter ermöglichen die Auswahl nach Politikbereichen wie Wirtschaft, Umwelt, Bildung oder
Sicherheit sowie nach regionalen Ebenen. Nationale Entscheidungen bleiben für alle sichtbar, die
Teilnahme an einzelnen Abstimmungen ist grundsätzlich freiwillig.
Zum Schutz vor Desinformation wird vor jeder Abstimmung ein unabhängiges, parteiübergreifendes
Faktencheck-Gremium eingesetzt, das nachweislich falsche Aussagen kennzeichnet, ohne Meinungen
einzuschränken.
Zur Vermeidung digitaler Ausgrenzung steht parallel eine analoge Briefvariante zur Verfügung.
Cybersicherheit wird durch staatliche Infrastruktur sowie regelmäßige, öffentlich einsehbare
Sicherheitsprüfungen gewährleistet. Identitätsnachweis und Stimmabgabe werden technisch getrennt
gespeichert, sodass keine Rückverfolgung möglich ist.
Jede Volksabstimmung läuft über einen festen Zeitraum von drei Wochen, um eine breite Beteiligung
sicherzustellen.
Die Entwicklung des digitalen Bürgerforums erfolgt in drei klar definierten Phasen:
| Phase 1 Alpha ab 1.000 Unterstützern | Diskussionsforum ohne Abstimmungsfunktion, vollständig als Open-Source entwickelt, öffentlich einsehbarer Code. |
| Phase 2 Beta ab 5% Stimmenanteil | Abstimmungsfunktion mit eID-Integration, Pilotabstimmungen zu ausgewählten Themen, Sicherheitsprüfung durch das BSI. |
| Phase 3 Vollbetrieb bei Regierungsbeteiligung | Verfassungsrechtlich abgesichertes System auf staatlicher Infrastruktur, flächendeckend zugänglich, mit analoger Briefvariante als Parallelangebot für alle Bürger ohne digitalen Zugang. |
20. Migration & Asyl
Migration ist eine gesellschaftliche Realität, die verantwortungsvoll, human und rechtsstaatlich
gestaltet werden muss. Die MVP bekennt sich zu einer humanen, fairen und geregelten Migrationspolitik,
die sowohl die Bedürfnisse der aufnehmenden Gesellschaft als auch die Würde der Menschen berücksichtigt,
die nach Deutschland kommen.
Abschiebungen in aktive Kriegsgebiete verstoßen gegen internationales Recht und Artikel 1 GG – diese
Grenze gilt unabhängig von jedem Volksentscheid.
Integration bedeutet gegenseitige Verantwortung: Der Staat schafft Möglichkeiten zur Teilhabe, während
Zugewanderte die Grundwerte des Grundgesetzes achten. Über konkrete Ausgestaltung von
Einwanderungsregeln, Integrationsmaßnahmen und Aufnahmequoten entscheidet die Bevölkerung durch
Volksabstimmungen – informiert, transparent und ohne Panikmache.
Konkret bedeutet das für die MVP: Asylverfahren müssen innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein –
durch mehr Personal und digitalisierte Prozesse. Abgelehnte Asylanträge werden nach einem fairen,
zügigen Verfahren rechtstaatlich umgesetzt – mit menschenwürdiger Behandlung in jedem Schritt. Niemand
wird in Kriegsgebiete oder in Lebensgefahr abgeschoben. Legale Arbeitsmigration wird über ein
transparentes
Punktesystem nach kanadischem Vorbild geregelt. Die genauen Aufnahmequoten und Integrationsmaßnahmen
entscheidet das Volk per Volksabstimmung – informiert, transparent und ohne Panikmache.
Deutschland ist ein offenes Land. Wer hier Schutz sucht, bekommt ihn. Wer hier leben und arbeiten
möchte, bekommt eine faire Chance – unabhängig von Herkunft oder Religion. Wir erwarten von allen
Menschen in Deutschland dasselbe: die Grundrechte des Grundgesetzes zu achten, die jedem Menschen hier
Würde und Schutz garantieren. Das ist keine Forderung gegen Zuwanderer – es ist der gemeinsame Boden,
auf dem alle in Deutschland leben.
Diese Grundhaltung
bringen wir in jede Volksabstimmung zum Thema Migration ein – als Vorschlag, nicht als Diktat. Wir
vertrauen darauf, dass die Bevölkerung bei
ausgewogener Information vernünftige und humane Entscheidungen trifft.
