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Wahlprogramm der MVP

Konkrete Politik für Mitbestimmung, lokale Stärke und eine moderne, zukunftsorientierte Gesellschaft

Kurzüberblick: Direkte Mitbestimmung, Transparenz, Stärkung der Regionen.

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Die Würde des Menschen, die Grundrechte sowie die freiheitlich-demokratische Grundordnung sind unantastbar und können durch keinen Mehrheitsentscheid eingeschränkt werden.

Teil I – Grundsatz & Demokratie

1. Staats- und Regierungsform

Das politische System Deutschlands wird um eine direkte Bürger-Säule ergänzt. Während der Bundespräsident weiterhin als Staatsoberhaupt die völkerrechtliche Vertretung übernimmt und Gesetze unterzeichnet, wird das Amt des Volkssprechers neu geschaffen. Er ist der neutrale Sachwalter der direkten Demokratie und sorgt dafür, dass die Stimme des Volkes im politischen Betrieb dauerhaft präsent ist.
Die Einführung des Amtes des Volkssprechers erfolgt im Rahmen einer demokratischen Verfassungsänderung nach Artikel 79 des Grundgesetzes. Die bestehenden staatlichen Institutionen bleiben erhalten und werden durch das neue Amt nicht ersetzt, sondern ergänzt.
Die MVP steht fest auf dem Boden des Grundgesetzes. Unsere Reformen sind keine Umsturzpläne, sondern eine zielgerichtete Erweiterung der bestehenden Ordnung. Das Amt des Volkssprechers ergänzt die repräsentative Demokratie um eine direkte demokratische Säule, ohne die Stabilität des Staates zu gefährden.

2. Aufgaben des Volkssprechers / der Volkssprecherin

Der Volkssprecher fungiert als Anwalt der Bürgerbeteiligung. Er moderiert den Dialog zwischen Volk, Parlament und Regierung. Seine Hauptaufgabe ist die Durchführung und Verkündung von Volksabstimmungen sowie die Einbringung von Bürger-Vorschlägen aus dem digitalen Forum in den Bundestag. Er hat keine exekutive Macht, aber ein unabhängiges Rederecht im Parlament, um dem Volkswillen direkt Gehör zu verschaffen.
Der Volkssprecher besitzt keinerlei Entscheidungsgewalt über Gesetze, Haushalte oder staatliche Maßnahmen. Seine Rolle beschränkt sich ausschließlich auf die Organisation, Vermittlung und Verkündung direktdemokratischer Verfahren.
Der Volkssprecher hat das Recht, jederzeit im Bundestag zu sprechen, wenn er Themen aus dem Bürgerforum einbringen möchte. Die Tagesordnung wird für ihn geöffnet.
Der Volkssprecher hat zwei strikt getrennte Funktionen. Als Verfahrenshüter organisiert, sichert und verkündet er Abstimmungen – hier ist er strikt neutral, vergleichbar einem Bundeswahlleiter. Als Parlamentsbote trägt er die Ergebnisse des Bürgerforums in den Bundestag – hier spricht er nicht als Interpret, sondern verliest ausschließlich das dokumentierte Meinungsbild ohne eigene Wertung. Eigene politische Stellungnahmen außerhalb dieser Funktion sind dem Volkssprecher im Amt untersagt und können zur Amtsenthebung führen.
Der Volkssprecher hat keinerlei Einfluss auf die inhaltliche Formulierung des Meinungsbildes, das er im Parlament vorträgt. Dieses wird von einer unabhängigen Redaktionskommission erstellt und vor der Parlamentssitzung veröffentlicht. Der Volkssprecher verliest es wörtlich.

3. Parlament

Das Parlament bleibt das Zentrum der Gesetzgebung. Das Parlament arbeitet eng mit dem Volkssprecher zusammen und bildet einen starken, unabhängigen Gegenpol. Es ist verantwortlich für die Gesetzgebung, die Haushaltskontrolle und die politische Überprüfung der Regierung. Das Parlament setzt sich aus zwei Kammern zusammen: dem Bundestag, in dem die Bürger direkt vertreten sind, und dem Bundesrat, der die Interessen der Bundesländer wahrt. In extremen Fällen kann das Parlament Maßnahmen des Volkssprechers überprüfen oder blockieren, um Machtkonzentration zu verhindern. Die politische Führung und Umsetzung von Gesetzen obliegt ausschließlich dem Bundeskanzler und dem Kabinett. Der Volkssprecher tritt jedoch als Bindeglied auf: Er konfrontiert die Abgeordneten direkt mit den Ergebnissen der Volksbefragungen. Dadurch wird sichergestellt, dass politische Entscheidungen stärker an den tatsächlichen Positionen der Bevölkerung orientiert sind.
Die MVP versteht sich im Parlament als Anwalt des Bürgerwillens. Die Ergebnisse des Bürgerforums werden von uns als verbindliche politische Verhandlungsgrundlage in parlamentarische Debatten eingebracht. Ziel ist es, durch Kompromisse mit anderen Parteien die größtmögliche Schnittmenge mit den Positionen der Bevölkerung zu erreichen. Je stärker die MVP im Parlament vertreten ist, desto schwieriger wird es für die etablierte Politik, die Stimme der Bürger zu ignorieren.

4. Direktdemokratische Elemente

Direktdemokratische Elemente spielen eine wichtige Rolle in der Regierungsführung. Bei entscheidenden Themen, wie der Außenpolitik, großen Infrastrukturprojekten oder gesellschaftlichen Reformen, können Volksabstimmungen durchgeführt werden.

Zusätzlich wird ein digitales Bürgerforum eingerichtet, in dem Bürger Vorschläge einbringen, diskutieren und Empfehlungen an das Parlament weiterleiten können. Volksabstimmungen werden primär digital über das Bürgerforum durchgeführt und sind dadurch kostengünstig und flächendeckend zugänglich. Der Volkssprecher vermittelt die Ergebnisse dieser Foren und Abstimmungen an die Bevölkerung, um den Volkswillen transparent und nachvollziehbar zu machen.
Zur Sicherung der Integrität wird jede Abstimmung durch ein mehrstufiges Identitätsverfahren geschützt, das beispielsweise digitale Ausweise, staatliche Identitätsprüfung und unabhängige technische Kontrolle kombiniert. Mehrfachabstimmungen, automatisierte Bot-Teilnahme und externe Manipulationsversuche werden durch technische und rechtliche Schutzmechanismen verhindert.
Gleichzeitig wird die geheime und freie Wahl garantiert, sodass individuelle Abstimmungsentscheidungen weder nachvollzogen noch gespeichert werden können.

5. Staats- und Nationalsymbole

Die deutschen Nationalsymbole bleiben in ihren Grundfarben schwarz, rot und gold erhalten. Optional können staatliche Gebäude mit einer stilisierten Bürgerkrone ergänzt werden, die als Symbol für die Souveränität des Volkes steht. Die MVP fördert ein reflektiertes Bewusstsein für unsere Geschichte und Kultur, das Tradition und moderne Demokratie als Einheit versteht und einen positiven, verbindenden Zusammenhalt schafft.

6. Amtszeit und Wahl

Der Volkssprecher oder die Volkssprecherin wird für eine Amtszeit von vier Jahren direkt vom Volk gewählt. Um den Einfluss von Großspendern und Lobbygruppen zu verhindern, ist private Wahlwerbung für dieses Amt untersagt. Alle Kandidaten erhalten eine identische, rein staatlich finanzierte Plattform zur Vorstellung ihrer Person. Dies garantiert, dass die persönliche Eignung und Integrität entscheiden, nicht das Budget für Werbekampagnen. Jede Person mit deutscher Staatsbürgerschaft kann für das Amt kandidieren, sofern sie die rechtlichen Voraussetzungen zur Ausübung eines öffentlichen Amtes erfüllt.
Kandidieren darf, wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, mindestens 35 Jahre alt ist und in den letzten fünf Jahren kein aktives Mitglied einer politischen Partei war. Zur Kandidatur sind mindestens 50.000 verifizierte Unterstützungsunterschriften erforderlich. Die Wahl erfolgt in zwei Wahlgängen. Erreicht kein Kandidat im ersten Wahlgang eine absolute Mehrheit, treten die zwei Erstplatzierten in einer Stichwahl an. Die Wahl ist nur gültig bei einer Mindestbeteiligung von 40% der Wahlberechtigten. Eine Amtsenthebung ist auf drei Wegen möglich: durch Zwei-Drittel-Mehrheit des Bundestages, durch Feststellung einer Amtspflichtverletzung durch das Bundesverfassungsgericht, oder durch ein Abwahlreferendum das durch eine Million verifizierter Unterschriften erzwungen werden kann. Der Volkssprecher darf während seiner Amtszeit keine wirtschaftlichen Beteiligungen an börsennotierten Unternehmen halten und unterliegt nach dem Ausscheiden aus dem Amt einer fünfjährigen Karenzzeit für Lobbytätigkeiten.
Die Wahl des Volkssprechers hat keinen Einfluss auf die Zusammensetzung der Regierung. Die Wahl des Volkssprechers ist eine reine Personenwahl des Vertrauens. Sie findet unabhängig von Bundestagswahlen statt, um die überparteiliche Neutralität des Amtes zu betonen. Er ist kein Gegenspieler des Präsidenten, sondern die institutionalisierte Stimme der Bürger.

7. Gleichberechtigung und Mitbestimmung

Die MVP setzt sich dafür ein, dass jede Person in Deutschland gleichberechtigt ist und die gleichen Rechte bei politischer Mitbestimmung, Abstimmungen und öffentlichen Ämtern hat – unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder sozialen Umständen. Traditionen sollen bewahrt werden, ohne dabei individuelle Freiheit oder Gleichberechtigung einzuschränken. Niemand wird aufgrund seines Geschlechts in bestimmte Rollen gedrängt; Entscheidungen werden auf Grundlage von Fähigkeiten, Engagement und demokratischem Willen getroffen.

8. Kontrolle und Checks & Balances

Ein unabhängiges Verfassungsgericht und die parlamentarische Kontrolle stellen sicher, dass die Macht des Volkssprechers nicht missbraucht wird und dass die demokratischen Prinzipien stets gewahrt bleiben. Da der Volkssprecher keine Exekutiv-Macht hat, liegt die Kontrolle der Regierung beim Parlament.
Volksabstimmungen sind bindend für die inhaltliche Richtung. Das Parlament kann Umsetzungsdetails gestalten, aber nicht das grundlegende Ergebnis eines Volksentscheids kippen. Nur das Bundesverfassungsgericht kann eine Volksabstimmung für ungültig erklären.

9. Direkte Demokratie als Kernprinzip der MVP

Die MVP trifft grundlegende politische Entscheidungen nicht allein, sondern bindet die Bevölkerung systematisch durch Volksabstimmungen ein. Ob es um die Mitgliedschaft Deutschlands in der EU, Infrastrukturprojekte oder gesellschaftliche Reformen geht – die Mehrheit der Bürger entscheidet.

Um sicherzustellen, dass Abstimmungen nicht durch finanzstarke Interessengruppen manipuliert werden, wird vor jedem Volksentscheid ein neutrales Informationsheft an alle Bürger versandt. In diesem werden Pro- und Contra-Argumente gleichwertig dargestellt.
Zwischen der Veröffentlichung der Abstimmungsunterlagen und der eigentlichen Abstimmung liegt eine gesetzlich festgelegte öffentliche Diskussionsphase. In dieser Zeit finden öffentliche Debatten, Expertenanhörungen sowie parlamentarische Beratungen statt, damit Bürger ausreichend informiert ihre Entscheidung treffen können. Teilnahmeberechtigt sind alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger Deutschlands entsprechend den bestehenden Wahlgesetzen.
Bei sehr knappen Abstimmungsergebnissen, wenn der Unterschied weniger als 10 Prozentpunkte beträgt, wird eine zusätzliche Phase für Konsultation, Debatte und Kompromissfindung eingeleitet. So wird sichergestellt, dass die Stimmen der Minderheit nicht unterdrückt werden, sondern ein Ausgleich gefunden wird, der die Interessen aller versucht zu berücksichtigen. Jede Abstimmung unterliegt zudem der Prüfung durch den unabhängigen Ethikrat und das Bundesverfassungsgericht, um die Einhaltung von Grundrechten und demokratischen Prinzipien zu gewährleisten.
Eine Volksabstimmung kommt zustande durch einen von drei Wegen: (1) Parlamentsinitiative – der Bundestag beschließt mit einfacher Mehrheit, ein Thema dem Volk vorzulegen. (2) Bürgerinitiative – mindestens 500.000 verifizierte Unterschriften aus dem Bürgerforum erzwingen eine Abstimmung. (3) Volkssprecher-Initiative – der Volkssprecher kann ein Thema vorschlagen, wenn es im Bürgerforum über einen definierten Aktivitätsschwellenwert (z. B. 250.000 aktive Beiträge) gestiegen ist. In allen Fällen formuliert eine unabhängige, paritätisch besetzte Sprachkommission die Abstimmungsfrage – neutral, juristisch geprüft und öffentlich kommentierbar vor Freigabe.
Damit Volksabstimmungen demokratisch legitim und zugleich praktikabel bleiben, gelten je nach Tragweite der Entscheidung unterschiedliche Bindungsschwellen. Bei alltäglichen Richtungsfragen – etwa zum Tempolimit oder zur Mindestlohn-Anpassung – ist kein Mindestquorum erforderlich; eine einfache Mehrheit der Teilnehmenden genügt. Bei weitreichenden Systemfragen, die das strukturelle Fundament des Gemeinwesens betreffen – etwa die Ausgestaltung des Krankenversicherungssystems oder grundlegende Bildungsreformen – ist eine Mindestbeteiligung von 25% der Wahlberechtigten erforderlich, zusätzlich zur einfachen Mehrheit. Bei verfassungsnahen oder langfristig bindenden Entscheidungen – insbesondere zur Bündnispolitik oder EU-Mitgliedschaft – gilt eine Mindestbeteiligung von 33% sowie eine Zweidrittelmehrheit der Teilnehmenden. Wird ein Quorum verfehlt, gilt das Ergebnis als nicht bindend, wird jedoch vollständig dokumentiert und dem Parlament als gewichtetes Meinungsbild übergeben. Das Parlament ist verpflichtet, sich innerhalb von 90 Tagen öffentlich dazu zu positionieren.
Bezahlte politische Werbeanzeigen auf digitalen Plattformen werden in den letzten 72 Stunden vor Abstimmungsende untersagt – organische Meinungsäußerungen von Bürgerinnen und Bürgern bleiben selbstverständlich uneingeschränkt möglich. Meinungsfreiheit ist unantastbar. Eingeschränkt wird ausschließlich der Einsatz von Werbebudgets zur gezielten Beeinflussung kurz vor der Abstimmung.

10. Tradition und Zusammenhalt

Für uns bedeutet Tradition, unser Land mit Verantwortung und Respekt zu führen. Gleichzeitig setzen wir auf moderne, zukunftsorientierte Lösungen, die aktuelle Herausforderungen adressieren und langfristige Perspektiven sichern. Wir setzen auf eine gewählte Führung, die Stabilität und Zusammenhalt garantiert, während die volle Gleichberechtigung aller Bürger gewahrt bleibt.

11. Grundhaltungen und Leitplanken der MVP

Die MVP versteht direkte Demokratie als verantwortungsvolle Mitbestimmung innerhalb klarer demokratischer Grenzen. Volksabstimmungen dürfen weder zur Diskriminierung von Minderheiten noch zur Durchsetzung extremistischer, autoritärer oder verfassungsfeindlicher Positionen genutzt werden. Ob eine Volksabstimmung gegen Grundrechte oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstößt, prüft ausschließlich das unabhängige Bundesverfassungsgericht – dessen Entscheidung ist bindend und kann durch keinen Volksentscheid aufgehoben werden. So bleibt die Mitbestimmung des Volkes stark, ohne dass Grundrechte jemals zur Abstimmung stehen. Darüber hinaus müssen politische Entscheidungen stets transparent, finanzierbar und langfristig tragfähig sein. Die MVP gibt keine inhaltlichen Vorgaben für einzelne Sachfragen, setzt jedoch klare Grenzen dort, wo Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und demokratische Stabilität gefährdet würden.
Direkte Demokratie darf niemals zur Unterdrückung von Minderheiten führen. Der Schutz individueller Grundrechte hat stets Vorrang vor Mehrheitsentscheidungen. Demokratie bedeutet nicht nur Mehrheitsprinzip, sondern auch den dauerhaften Schutz der Freiheit jedes Einzelnen.
Direkte Demokratie bedeutet auch gemeinsame Verantwortung. Entscheidungen des Volkes beruhen auf möglichst transparenter Information und einer offenen öffentlichen Debatte. Sollte sich im Nachhinein zeigen, dass Entscheidungen unvorhersehbare negative Folgen haben, versteht die MVP dies als Teil eines demokratischen Lernprozesses. Neue Abstimmungen können politische Entscheidungen korrigieren. Gleichzeitig trägt die Gesellschaft gemeinsam Verantwortung für die politischen Auswirkungen ihrer Entscheidungen.
Die MVP garantiert: Die Grundrechte der Artikel 1 bis 20 GG sind die rote Linie. Jede Abstimmungsfrage wird vorher durch einen unabhängigen Ethikrat und Juristen auf Verfassungskonformität geprüft, damit keine diskriminierenden Fragen zugelassen werden.

Teil II – Politikfelder unter direkter demokratischer Entscheidung

12. Wirtschaft & Arbeit

Die MVP bekennt sich zur sozialen Marktwirtschaft als Grundlage für Wohlstand, Innovation und soziale Sicherheit. Über grundlegende Reformen und größere wirtschaftspolitische Richtungsentscheidungen entscheidet jedoch die Bevölkerung durch Volksabstimmungen. Wirtschaftliches Handeln soll dem Gemeinwohl dienen, ohne unternehmerische Freiheit oder persönliche Leistungsbereitschaft einzuschränken.
Die MVP sieht den Mindestlohn als wichtiges Instrument gegen Armutslöhne und spricht sich für eine regelmäßige, unabhängige Anpassung durch eine paritätisch besetzte Kommission aus Arbeitgebern, Arbeitnehmern und unabhängigen Experten aus – wie genau dieser Prozess gestaltet wird, entscheidet das Volk.

Grundlegende wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Richtungsentscheidungen, die breite Teile der Bevölkerung betreffen, werden durch Volksabstimmungen demokratisch legitimiert. Der Staat setzt klare rechtliche Rahmenbedingungen, sorgt für fairen Wettbewerb und verhindert Machtkonzentration sowie Missbrauch durch marktbeherrschende Akteure. Arbeit ist mehr als ein Produktionsfaktor und verdient Anerkennung, Schutz und faire Bedingungen. Arbeitnehmerrechte, Eigentumsschutz und unternehmerische Freiheit stehen gleichwertig nebeneinander und dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Dadurch bleibt die wirtschaftliche Planbarkeit für Unternehmen, Arbeitnehmer und Investoren gewährleistet.

Wohnraummangel ist ein Marktversagen. Der Staat schafft Rahmenbedingungen – etwa Baurechtsvereinfachung und sozialer Wohnungsbau – die konkrete Ausgestaltung entscheidet das Volk.

Große wirtschaftliche Strukturreformen, Privatisierungen oder staatliche Eingriffe in den Markt erfolgen nur transparent, finanzierbar und mit direkter Beteiligung der Bürger. Entscheidungen müssen langfristig tragfähig sein und dürfen weder zukünftige Generationen noch einzelne Bevölkerungsgruppen unverhältnismäßig belasten.
Wirtschaftspolitische Volksabstimmungen beziehen sich ausschließlich auf grundlegende Richtungsentscheidungen. Kurzfristige wirtschaftliche Maßnahmen, Krisenreaktionen oder haushaltstechnische Detailentscheidungen bleiben weiterhin Aufgabe von Parlament und Regierung, um wirtschaftliche Stabilität und Handlungsfähigkeit zu gewährleisten.
Abstimmungen über Mehrausgaben müssen zwingend einen Vorschlag zur Gegenfinanzierung enthalten (z. B. Einsparung an anderer Stelle oder Steueranpassung). Das Volk entscheidet über das gesamte Paket.
Die MVP tritt konkret ein für: Unternehmensgründungen binnen 24 Stunden durch vollständig digitale Anmeldeverfahren, eine einheitliche digitale Behördenplattform damit Bürger und Unternehmen nicht mehr dieselben Daten mehrfach einreichen müssen, und faire Unternehmensbesteuerung ohne Standortnachteile gegenüber EU-Nachbarländern. Machtkonzentration durch marktbeherrschende Konzerne wird konsequent verhindert.
Zur Arbeitszeitgestaltung tritt die MVP für flexible Modelle ein, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam vereinbaren können – ob Modelle wie die 4-Tage-Woche gesellschaftlich sinnvoll sind, entscheidet das Volk.

13. Bildung & Forschung

Bildung ist eine zentrale staatliche Verantwortung und die Grundlage für persönliche Freiheit, gesellschaftliche Teilhabe und langfristigen Wohlstand. Die MVP versteht Bildung nicht als Ideologieprojekt, sondern als Befähigung des Menschen zu selbstständigem Denken, Verantwortung und Mitbestimmung. Der Staat gewährleistet einen verlässlichen, qualitativ hochwertigen und flächendeckenden Zugang zu Bildung in allen Regionen Deutschlands. Die MVP tritt aktiv für ein bundeseinheitliches Bildungssystem ein, weil 16 verschiedene Standards Chancengleichheit strukturell untergraben. Ob Deutschland diesen Weg geht, entscheidet das Volk.
Chancengleichheit im Bildungssystem bedeutet für die MVP: kein Kind soll aufgrund der Einkommenssituation seiner Eltern schlechtere Bildungschancen haben. Ob und wie das durch beitragsfreie Angebote, einkommensabhängige Modelle oder andere Instrumente erreicht wird – und wie es gegenfinanziert wird – entscheidet das Volk.
Grundlegende bildungspolitische Reformen, insbesondere solche mit bundesweiter Wirkung, werden durch Volksabstimmungen demokratisch legitimiert. Chancengleichheit bedeutet gleiche Startmöglichkeiten, nicht staatlich verordnete Gleichheit der Ergebnisse. Leistungsbereitschaft, Engagement und individuelle Begabungen sollen gefördert werden, ohne soziale Herkunft oder regionale Unterschiede zu benachteiligen. Forschung und Wissenschaft müssen frei, transparent und unabhängig bleiben. Politische oder wirtschaftliche Einflussnahme auf Inhalte von Lehre und Forschung wird abgelehnt. Über große strategische Ausrichtungen der staatlichen Forschungsförderung entscheidet die Bevölkerung im demokratischen Verfahren.

14. Soziales & Gesundheit

Der soziale Zusammenhalt und der Schutz der menschlichen Würde sind zentrale Grundlagen des Staates. Die MVP steht für ein solidarisches Gemeinwesen, in dem Hilfe für Bedürftige gewährleistet ist und Eigenverantwortung gefördert wird. Der Staat stellt eine verlässliche medizinische Grundversorgung für alle Menschen in Deutschland sicher. Die MVP tritt im Parlament für eine solidarische Bürgerversicherung ein, weil sie strukturell stabiler finanziert ist und niemanden nach Einkommensart diskriminiert. Ob Deutschland diesen Weg geht, legitimiert eine Volksabstimmung – aber unsere Verhandlungsposition ist klar. Grundlegende Reformen des Sozial- und Gesundheitssystems werden transparent vorbereitet und durch Volksabstimmungen demokratisch legitimiert. Soziale Unterstützung soll gezielt, fair und nachvollziehbar erfolgen. Leistungen des Sozialstaates müssen menschenwürdig ausgestaltet sein, dürfen jedoch nicht zur dauerhaften Abhängigkeit führen oder Leistungsbereitschaft untergraben. Gesundheitspolitische Entscheidungen müssen sich an medizinischer Wissenschaft, langfristiger Finanzierbarkeit und dem Schutz der individuellen Freiheit orientieren. Staatliche Eingriffe in persönliche Lebensentscheidungen bedürfen einer klaren demokratischen Legitimation und dürfen nicht unverhältnismäßig sein. Die Bürger selbst sollen entscheiden, ob gesetzliche und private Krankenversicherung zu einem einheitlichen System zusammengeführt werden – denn diese Frage betrifft jeden.
Die Pflegesituation in Deutschland ist eine der drängendsten sozialen Fragen: steigende Kosten, Fachkräftemangel und eine alternde Gesellschaft. Die MVP hat keine einfache Antwort darauf – weil es keine gibt. Wir treten dafür ein, dass diese Frage ehrlich und transparent dem Volk vorgelegt wird: mit konkreten Modellen, deren Kosten und Konsequenzen offen dargelegt werden. Dazu gehört auch die Frage der Pflegekräfte – ob durch bessere Arbeitsbedingungen im Inland, gezielte Fachkräftemigration oder andere Wege, entscheidet das Volk auf Basis echter Zahlen.

15. Umwelt, Klima & Generationengerechtigkeit

Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist eine Verantwortung gegenüber heutigen und zukünftigen Generationen. Die MVP versteht Umwelt- und Klimapolitik als langfristige Aufgabe, die ökologische Verantwortung mit sozialer und wirtschaftlicher Tragfähigkeit verbindet.
Die MVP hält Klimaschutz für wissenschaftlich notwendig und langfristig wirtschaftlich sinnvoll. Wir stehen konkret für den Ausbau erneuerbarer Energien, die Förderung von Wasserstoff- und CO₂-Speichertechnologien sowie eine sozial faire CO₂-Bepreisung. Kernkraft lehnen wir aus ökologischen und sicherheitspolitischen Gründen ab – insbesondere wegen des ungelösten Endlagerproblems. Sollte das Volk per Volksabstimmung eine andere Entscheidung treffen, wird diese umgesetzt, mit verbindlichen Auflagen zu Sicherheit, Lagerung und Finanzierung der Folgekosten. Konkrete Maßnahmen wie ein Tempolimit, ein Verbrennerverbot oder eine CO₂-Steuer werden per Volksabstimmung demokratisch legitimiert. Deutschland soll bis 2045 klimaneutral sein – diesen Zielkorridor unterstützt die MVP, den konkreten Weg entscheidet das Volk. Grundlegende umwelt- und klimapolitische Weichenstellungen werden demokratisch durch Volksabstimmungen legitimiert. Maßnahmen müssen wirksam, verhältnismäßig und nachvollziehbar sein sowie regionale Unterschiede und soziale Auswirkungen berücksichtigen. Generationengerechtigkeit bedeutet, dass politische Entscheidungen weder die Lebensqualität zukünftiger Generationen gefährden noch einseitig heutige Bevölkerungsgruppen überfordern dürfen. Umwelt- und Klimaschutz müssen deshalb finanzierbar, technologieoffen und langfristig stabil ausgestaltet werden. Der Staat setzt klare ökologische Rahmenbedingungen, fördert Innovation und verhindert Umweltzerstörung, ohne unverhältnismäßig in die persönliche Freiheit einzugreifen. Pauschale Verbote ohne demokratische Legitimation lehnt die MVP ab. Ein konkretes Beispiel für eine solche Volksabstimmung wäre die Frage eines Tempolimits auf Autobahnen – eine Entscheidung, die das Volk treffen soll.

16. Sicherheit & Rechtsstaat

Sicherheit ist eine grundlegende Voraussetzung für Freiheit, Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Polizei, Justiz und Sicherheitsbehörden müssen handlungsfähig, rechtsstaatlich kontrolliert und personell wie technisch angemessen ausgestattet sein. Die MVP tritt konkret ein für eine unabhängige Beschwerdestelle für Bürger bei Polizeiübergriffen – außerhalb der Polizei selbst, damit Vertrauen und Kontrolle gewährleistet sind. Konsequente Strafverfolgung bei Gewalt gegen Einsatzkräfte ist für uns selbstverständlich. Über die Höhe von Polizeigehältern und Ausrüstungsbudgets entscheidet das Volk im Rahmen der Haushaltsdebatte. Anlasslose Massenüberwachung lehnen wir ab. Wo die Grenze zwischen Sicherheit und Freiheit liegt, entscheidet das Volk. Grundlegende sicherheitspolitische Weichenstellungen mit weitreichenden Auswirkungen auf die Bevölkerung werden durch Volksabstimmungen demokratisch legitimiert. Der Staat hat die Pflicht, Straftaten konsequent zu verfolgen und Opfer wirksam zu schützen. Gleichzeitig dürfen Sicherheitsmaßnahmen nicht zu einer pauschalen Überwachung oder Einschränkung bürgerlicher Freiheiten führen. Rechtsstaatlichkeit bedeutet, dass Gesetze für alle gleichermaßen gelten und staatliches Handeln jederzeit überprüfbar bleibt. Machtmissbrauch, Willkür und politische Instrumentalisierung von Sicherheitsbehörden werden entschieden abgelehnt. Die genaue Grenze zwischen notwendiger Sicherheit und bürgerlicher Freiheit wird als eine der ersten Fragen dem Volk zur Volksabstimmung vorgelegt.
In akuten Gefahrenlagen, Naturkatastrophen oder sicherheitspolitischen Krisen behalten Regierung und Sicherheitsbehörden ihre vollständige Entscheidungsfähigkeit. Direktdemokratische Verfahren dürfen die Handlungsfähigkeit des Staates in Notlagen nicht einschränken. Sexuelle Gewalt gegen Kinder ist eines der schwersten Verbrechen. Die MVP tritt für spezialisierte Ermittlungseinheiten, bessere Unterstützung für Betroffene und konsequente Strafverfolgung in diesem Bereich ein – unabhängig von Haushaltslage oder politischer Debatte. Prävention, Aufklärung und Schutz von Kindern sind für uns nicht verhandelbar.

17. Außenpolitik & internationale Zusammenarbeit

Die Außenpolitik Deutschlands soll dem Frieden, der Sicherheit und der Wahrung der demokratischen Werte dienen. Die MVP setzt auf eine verantwortungsvolle, souveräne und am Volkswillen orientierte Außenpolitik, die nationale Interessen mit internationaler Zusammenarbeit verbindet. Langfristige Richtungsentscheidungen der Außenpolitik werden durch Volksabstimmungen demokratisch legitimiert.
Dazu zählen insbesondere Fragen der internationalen Bündnisse, sicherheitspolitische Verpflichtungen und grundlegende Richtungswechsel in der Außenpolitik. Internationale Kooperation, Diplomatie und wirtschaftliche Zusammenarbeit haben Vorrang vor Konfrontation. Militärische Mittel sind ausschließlich als letztes Mittel zur Verteidigung, zur Wahrung des Völkerrechts oder im Rahmen international legitimierter Einsätze zu betrachten. Deutschland bleibt ein verlässlicher Partner in internationalen Organisationen und setzt sich für Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und friedliche Konfliktlösung ein. Gleichzeitig wahrt der Staat seine demokratische Souveränität und lehnt undemokratische Einflussnahme von außen ab. Über die langfristige Höhe der Verteidigungsausgaben soll die Bevölkerung in regelmäßigen Volksabstimmungen entscheiden.
Akute außenpolitische Entscheidungen bleiben Aufgabe von Parlament und Regierung, damit Deutschland in Krisen schnell handlungsfähig bleibt. Dazu zählen insbesondere diplomatische Krisenreaktionen, militärische Notlagen und kurzfristige sicherheitspolitische Entscheidungen. Volksabstimmungen betreffen ausschließlich langfristige strategische Entscheidungen der Außenpolitik. Die MVP steht klar zur NATO-Mitgliedschaft und zur europäischen Zusammenarbeit als Grundlage für Frieden und Sicherheit in Deutschland. Über grundlegende Richtungsänderungen in der Bündnispolitik oder die Höhe der Verteidigungsausgaben entscheidet jedoch das Volk.

18. Digitalisierung & Staatstransparenz

Die MVP fördert eine moderne, digitale Verwaltung, die den Bürgern effizienten, sicheren und transparenten Zugang zu staatlichen Leistungen ermöglicht. Digitalisierung soll die Demokratie stärken, Beteiligung erleichtern und bürokratische Hürden abbauen.

Grundlegende Entscheidungen zur Digitalisierung des Staates, einschließlich der Einführung neuer digitaler Plattformen oder Verfahren, werden durch Volksabstimmungen demokratisch legitimiert. Dabei steht die Sicherheit personenbezogener Daten und die Wahrung der Privatsphäre an oberster Stelle. Transparenz bedeutet, dass politische Entscheidungen, Ausgaben und Verwaltungshandeln nachvollziehbar, prüfbar und öffentlich zugänglich sind. Der Staat verpflichtet sich, Bürgerinformationen neutral und verständlich bereitzustellen, um fundierte Mitbestimmung zu ermöglichen.

Digitale Innovationen werden technologieoffen und langfristig tragfähig gefördert, ohne dass Grundrechte oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährdet werden. Die digitale Teilhabe aller Bürger, unabhängig von Region, Alter oder sozialem Hintergrund, ist gewährleistet.
Die grundlegende Frage, wo Deutschland die Grenze zwischen staatlicher Transparenz und dem Schutz persönlicher Daten zieht, wird als eine der ersten Fragen dem Volk zur Volksabstimmung vorgelegt.

19. Demokratische Absicherung des digitalen Bürgerforums

Das digitale Bürgerforum ist ein zentrales Instrument direkter Demokratie. Es ermöglicht die strukturierte Beteiligung der Bevölkerung an politischen Entscheidungsprozessen. Parlament und Verfassungsordnung werden dadurch nicht ersetzt, sondern ergänzt. Das Forum wirkt ausschließlich innerhalb der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und dient der Willensbildung – nicht der eigenständigen Machtausübung.
Der Betrieb unterliegt einer unabhängigen, demokratisch legitimierten Aufsicht. Die Plattform wird als Open-Source-System entwickelt. Die Finanzierung erfolgt durch den Staat und ist kosteneffizienter als klassische Briefwahlverfahren. Sämtliche technischen Systeme, Abstimmungsprozesse und Auswertungen müssen transparent, überprüfbar und öffentlich nachvollziehbar sein.
Zur Sicherung von Vertrauen und Integrität gelten klare Kontroll- und Einspruchsverfahren. Ein zweistufiges Sicherheitskonzept kommt zum Einsatz: Erstens erfolgt die Identitätsprüfung über den digitalen Personalausweis oder vergleichbare staatlich anerkannte Verfahren, um Mehrfachabstimmungen und automatisierte Bots zu verhindern. Zweitens wird bei statistisch auffälligen Ergebnissen eine technische Plausibilitätsprüfung durchgeführt. In solchen Fällen überprüft die unabhängige Aufsicht gemeinsam mit dem Volkssprecher die Abstimmung, bevor ein endgültiges Ergebnis bestätigt wird. Bei begründetem Manipulationsverdacht werden Abstimmungen ausgesetzt und überprüft.
Volksabstimmungen finden gebündelt in regelmäßigen Abstimmungszeiträumen statt. Dadurch bleibt politische Mitbestimmung übersichtlich, planbar und alltagstauglich.
Die MVP erweitert politische Meinungsbildung über die klassische Parteienpolitik hinaus. Der Volkssprecher vertritt die im Bürgerforum erarbeiteten Positionen unmittelbar gegenüber der Politik. Er fungiert als direkte Stimme der Bürger.
Um Überforderung zu vermeiden und die Beteiligung zu erhöhen, basiert das Bürgerforum auf einer freiwilligen Themenauswahl. Bürger erhalten gezielt nur die politischen Inhalte, die für sie relevant sind. Wichtige Grundsatzentscheidungen werden allen angezeigt, während fachspezifische Themen optional vertieft werden können.
Individuelle Filter ermöglichen die Auswahl nach Politikbereichen wie Wirtschaft, Umwelt, Bildung oder Sicherheit sowie nach regionalen Ebenen. Nationale Entscheidungen bleiben für alle sichtbar, die Teilnahme an einzelnen Abstimmungen ist grundsätzlich freiwillig.
Zum Schutz vor Desinformation wird vor jeder Abstimmung ein unabhängiges, parteiübergreifendes Faktencheck-Gremium eingesetzt, das nachweislich falsche Aussagen kennzeichnet, ohne Meinungen einzuschränken.
Zur Vermeidung digitaler Ausgrenzung steht parallel eine analoge Briefvariante zur Verfügung. Cybersicherheit wird durch staatliche Infrastruktur sowie regelmäßige, öffentlich einsehbare Sicherheitsprüfungen gewährleistet. Identitätsnachweis und Stimmabgabe werden technisch getrennt gespeichert, sodass keine Rückverfolgung möglich ist.
Jede Volksabstimmung läuft über einen festen Zeitraum von drei Wochen, um eine breite Beteiligung sicherzustellen.


Die Entwicklung des digitalen Bürgerforums erfolgt in drei klar definierten Phasen:

Phase 1 Alpha ab 1.000 Unterstützern Diskussionsforum ohne Abstimmungsfunktion, vollständig als Open-Source entwickelt, öffentlich einsehbarer Code.
Phase 2 Beta ab 5% Stimmenanteil Abstimmungsfunktion mit eID-Integration, Pilotabstimmungen zu ausgewählten Themen, Sicherheitsprüfung durch das BSI.
Phase 3 Vollbetrieb bei Regierungsbeteiligung Verfassungsrechtlich abgesichertes System auf staatlicher Infrastruktur, flächendeckend zugänglich, mit analoger Briefvariante als Parallelangebot für alle Bürger ohne digitalen Zugang.

20. Migration & Asyl

Migration ist eine gesellschaftliche Realität, die verantwortungsvoll, human und rechtsstaatlich gestaltet werden muss. Die MVP bekennt sich zu einer humanen, fairen und geregelten Migrationspolitik, die sowohl die Bedürfnisse der aufnehmenden Gesellschaft als auch die Würde der Menschen berücksichtigt, die nach Deutschland kommen. Abschiebungen in aktive Kriegsgebiete verstoßen gegen internationales Recht und Artikel 1 GG – diese Grenze gilt unabhängig von jedem Volksentscheid. Integration bedeutet gegenseitige Verantwortung: Der Staat schafft Möglichkeiten zur Teilhabe, während Zugewanderte die Grundwerte des Grundgesetzes achten. Über konkrete Ausgestaltung von Einwanderungsregeln, Integrationsmaßnahmen und Aufnahmequoten entscheidet die Bevölkerung durch Volksabstimmungen – informiert, transparent und ohne Panikmache. Konkret bedeutet das für die MVP: Asylverfahren müssen innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein – durch mehr Personal und digitalisierte Prozesse. Abgelehnte Asylanträge werden nach einem fairen, zügigen Verfahren rechtstaatlich umgesetzt – mit menschenwürdiger Behandlung in jedem Schritt. Niemand wird in Kriegsgebiete oder in Lebensgefahr abgeschoben. Legale Arbeitsmigration wird über ein transparentes Punktesystem nach kanadischem Vorbild geregelt. Die genauen Aufnahmequoten und Integrationsmaßnahmen entscheidet das Volk per Volksabstimmung – informiert, transparent und ohne Panikmache.
Deutschland ist ein offenes Land. Wer hier Schutz sucht, bekommt ihn. Wer hier leben und arbeiten möchte, bekommt eine faire Chance – unabhängig von Herkunft oder Religion. Wir erwarten von allen Menschen in Deutschland dasselbe: die Grundrechte des Grundgesetzes zu achten, die jedem Menschen hier Würde und Schutz garantieren. Das ist keine Forderung gegen Zuwanderer – es ist der gemeinsame Boden, auf dem alle in Deutschland leben. Diese Grundhaltung bringen wir in jede Volksabstimmung zum Thema Migration ein – als Vorschlag, nicht als Diktat. Wir vertrauen darauf, dass die Bevölkerung bei ausgewogener Information vernünftige und humane Entscheidungen trifft.